Immobilienkauf ÜbersichtIMMOBILIENKAUF

Das Grundbuch — Aufbau, Inhalt und was die Abteilungen bedeuten

8 min Lesezeit
Grundbuch Immobilien — Eigentümerregister

3

Abteilungen im Grundbuch

Öffentlich

Einsichtnahmeberechtigung

Staatl. Garantie

Richtigkeitsvermutung

Amtsgericht

Zuständiges Grundbuchamt

Was ist das Grundbuch?

Das Grundbuch ist ein öffentliches Register beim zuständigen Amtsgericht. Es dokumentiert rechtsverbindlich, wer Eigentümer eines Grundstücks ist, welche Rechte daran bestehen und welche Belastungen (z.B. Hypotheken) eingetragen sind. Es gibt für jedes Grundstück ein eigenes Grundbuchblatt.

🏛️ GESCHICHTLICHER HINTERGRUND

Vom Hypothekenbuch zum digitalen Grundbuch

Das deutsche Grundbuch hat eine über 300-jährige Tradition. Die ersten systematischen Hypothekenbücher entanden im 18. Jahrhundert in Preußen — sie dokumentierten Belastungen auf Grundstücken und schufen Transparenz in einer Zeit, in der Besitzfragen oft chaotisch waren.

Das BGB von 1900 vereinheitlichte das Grundbuchwesen für das gesamte Deutsche Reich. Die drei Abteilungen — Bestandsverzeichnis, Abteilung I (Eigentümer), Abteilung II (Lasten) und Abteilung III (Grundpfandrechte) — sind bis heute unverändert geblieben.

Die Richtigkeitsvermutung des § 891 BGB ist einzigartig: Wer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist, gilt rechtlich als solcher — bis das Gegenteil bewiesen ist. Dieses Prinzip des öffentlichen Glaubens macht das deutsche Grundbuch zu einem der sichersten Eigentumssysteme der Welt.

Altes ledernes deutsches Grundbuch des 19. Jahrhunderts, geöffnet auf Schreibtisch mit Siegel und Tintenfass
Seit über 300 Jahren dokumentiert das Grundbuch Eigentum in Deutschland.

STRUKTUR EINES GRUNDBUCHBLATTS

BV

Bestandsverzeichnis

Bezeichnet das Grundstück genau: Gemarkung, Flur, Flurstück, Lage (Straße), Größe und Nutzungsart. Auch Rechte, die mit dem Grundstück verbunden sind (z.B. Wegerechte zugunsten des Eigentümers), stehen hier.

I

Abteilung I — Eigentümer

Enthält den oder die aktuellen Eigentümer mit Name, Geburtsdatum und Anschrift. Bei mehreren Eigentümern wird der Anteil angegeben (z.B. je ½ Miteigentumsanteil). Auch der Erwerbsgrund steht hier (z.B. „aufgelassen am …").

Beispiel: „Max Mustermann, geb. 01.01.1980, Mannheim — Eigentümer zu 1/1 Anteil, eingetragen am 15.03.2020"

II

Abteilung II — Lasten und Beschränkungen

Hier stehen alle dinglichen Rechte und Beschränkungen außer Grundpfandrechten: Auflassungsvormerkungen, Wohnrechte, Nießbrauch, Vorkaufsrechte, Wege- und Leitungsrechte, Reallast. Diese Abteilung ist besonders sorgfältig zu prüfen.

Beispiel: „Auflassungsvormerkung zugunsten Anna Muster, eingetragen am 10.04.2024 — zur Sicherung des Anspruchs auf Eigentumsverschaffung"

III

Abteilung III — Grundpfandrechte

Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden werden hier eingetragen. Das ist die Absicherung der Bank für ein Darlehen. Beim Kauf müssen alle Einträge entweder übernommen oder vor der Übergabe gelöscht werden.

Beispiel: „Grundschuld 300.000 EUR, Sparkasse Mannheim, eingetragen am 01.06.2015 — zur Sicherung aller Forderungen"

Was Sie als Käufer prüfen müssen

Abt. I: Ist der Verkäufer wirklich Eigentümer?

Stimmt der Name im Grundbuch mit dem Verkäufer überein? Bei Erbengemeinschaften: Alle Miteigentümer müssen zustimmen.

Abt. II: Welche Rechte lasten auf dem Grundstück?

Wohnrechte oder Nießbrauch können nicht einfach gelöscht werden — sie bleiben nach dem Kauf bestehen. Wegerechte und Leitungsrechte schränken die Nutzung ein.

Abt. III: Welche Grundschulden müssen gelöscht werden?

Alle eingetragenen Grundschulden des Verkäufers müssen vor oder mit der Eigentumsübertragung gelöscht werden. Der Notar koordiniert das.

Auflassungsvormerkung: Besteht schon eine?

Eine bestehende Auflassungsvormerkung zugunsten eines anderen Käufers ist ein Warnsignal. Das bedeutet: Jemand anderes hat bereits einen Anspruch auf das Grundstück.

Grundbuchauszug beantragen

Jeder, der ein berechtigtes Interesse nachweist (z.B. als potenzieller Käufer), kann beim zuständigen Grundbuchamt einen Grundbuchauszug beantragen. Die Kosten liegen bei ca. 10–20 €.

Beim Notar erhalten Sie im Rahmen des Kaufvertrags automatisch einen aktuellen Auszug. Wichtig: Fordern Sie immer einen beglaubigten Auszug an — ein einfacher Auszug reicht für Rechtszwecke nicht aus.

Unser Rat

Lassen Sie den Grundbuchauszug vor der Kaufpreisverhandlung prüfen. Eingetragene Lasten in Abt. II und III können den Wert der Immobilie erheblich beeinflussen — oder den Kauf ganz verhindern.

Das Grundbuch ist die Wahrheit über eine Immobilie. Wer es nicht liest, kauft blind — und merkt oft erst beim Weiterverkauf, was er nicht wusste.

Fabian Krämer — Gründer & Geschäftsführer, Finanzcleaner GmbH

Fabian Krämer

Gründer & Geschäftsführer, Finanzcleaner GmbH

Sprechen Sie mit uns

Wir prüfen das Grundbuch
für Sie

Bevor Sie kaufen: Unabhängige Prüfung aller eingetragenen Lasten und Beschränkungen.

Hinweis: Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und Meinungsbildung und stellen keine Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Alle Angaben ohne Gewähr. Für verbindliche Entscheidungen wenden Sie sich an einen Finanzcleaner-Spezialisten oder Ihren vertrauten Berater.

Wir möchten Cookies für Statistik setzen, um die Website zu verbessern. Datenschutz

Sie können frei wählen, welche Cookies Sie erlauben. Essentielle Cookies sind für den Betrieb erforderlich.