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Notartermin beim Immobilienkauf — Ablauf, Kosten & Checkliste

Was beim Notartermin passiert: Beurkundungsablauf, Kaufvertrag-Pflichtklauseln, Notarkosten nach Kaufpreis und die 8-Punkte-Checkliste zur optimalen Vorbereitung.

Aktualisiert am 13. Mai 2026 10 min Lesezeit
Notartermin Immobilienkauf — Vertragsunterzeichnung

1,5–2 %

Notarkosten vom Kaufpreis

2–4 Wo.

Vorlaufzeit vor Termin

1–2 h

Dauer Beurkundung

4–6 Wo.

Bis Grundbucheintragung

Warum der Notar Pflicht ist

In Deutschland ist ein Immobilienkaufvertrag ohne notarielle Beurkundung rechtlich unwirksam (§ 311b BGB). Der Notar ist neutraler Amtsträger — er vertritt weder Käufer noch Verkäufer, sondern sichert die Rechtmäßigkeit der Transaktion.
Kaufvertrag Immobilien wird geprüft

Den Vertragsentwurf sollten Sie mindestens zwei Wochen vor dem Termin prüfen lassen.

🏛️ GESCHICHTLICHER HINTERGRUND

Vom römischen Notarius zum deutschen Notar

Die Notartradition reicht bis ins Römische Reich zurück: Notarii waren ursprünglich Schnellschreiber, die Verträge protokollierten. Im mittelalterlichen Deutschland übernahmen Stadtschreiber diese Funktion — sie dokumentierten Kaufverträge und Besitzwechsel.

Die Reichsnotarordnung von 1512 war der erste Versuch, das Notariat einheitlich zu regeln. Doch erst das BGB von 1900machte die notarielle Beurkundung von Immobilienkaufverträgen zur Pflicht (§ 311b BGB) — eine bis heute geltende Regelung, die Millionen von Käufern vor Betrug und Fehlern schützt.

Der deutsche Notar ist ein neutraler Amtsträger — im Gegensatz zu vielen anderen Ländern, wo Notare nur Parteivertreter sind. Diese Neutralität ist einzigartig und sichert die Rechtmäßigkeit jeder Immobilientransaktion in Deutschland.

Antikes Notariatbüro der 1900er Jahre mit schwerem Holztisch, Siegelpresse und Gesetzbüchern
Seit 1900 ist die notarielle Beurkundung Pflicht — deutscher Qualitätsstandard.

Der Ablauf im Überblick

01

Vertragsentwurf

Der Notar erhält die Eckdaten von Käufer und Verkäufer und erstellt einen Entwurf. Dieser muss beiden Parteien mindestens zwei Wochen vor dem Termin vorliegen — so schreibt es das Gesetz vor.

02

Prüfung & Klärung

Käufer und Verkäufer prüfen den Entwurf. Unklare Klauseln, fehlende Regelungen zu Mängeln oder Übergabetermin werden jetzt angepasst. Lassen Sie den Entwurf von einem unabhängigen Experten prüfen.

03

Beurkundungstermin

Der Notar liest den gesamten Vertrag laut vor — das ist gesetzlich vorgeschrieben, auch wenn es lange dauert. Beide Parteien können jederzeit Fragen stellen. Danach unterzeichnen alle Beteiligten.

04

Nach der Beurkundung

Der Notar beantragt die Auflassungsvormerkung im Grundbuch, holt Genehmigungen ein (z.B. Gemeinde-Vorkaufsrecht) und veranlasst die Fälligkeitsmitteilung an den Käufer.

05

Kaufpreiszahlung

Erst wenn Auflassungsvormerkung eingetragen, alle Genehmigungen vorliegen und die Finanzierungsbank freigegeben hat, zahlt der Käufer. Kein Geld ohne Sicherheit.

06

Grundbucheintragung

Nach Kaufpreiszahlung und Grunderwerbsteuerbescheid wird der Käufer als neuer Eigentümer ins Grundbuch eingetragen. Erst dann ist der Kauf vollständig vollzogen.

Was im Kaufvertrag geregelt sein muss

Genaue Bezeichnung des Kaufobjekts

Grundbuchblatt, Flurstück, Adresse, alle mitverkauften Objekte

Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten

Fälligkeit, Bankverbindung, Zahlungsfrist

Übergabetermin

Datum oder Bedingung (z.B. nach vollständiger Zahlung)

Gewährleistungsausschluss

Bei Bestandsimmobilien: Ausschluss von Sachmängeln — außer arglistig verschwiegenen

Lastenfreistellung

Welche Grundschulden/Hypotheken übernommen oder gelöscht werden

Besitz- und Nutzenübergang

Ab wann trägt der Käufer Kosten, Lasten und Gefahren

Notarkosten — Was kostet der Termin?

Die Notarkosten sind gesetzlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Sie können nicht verhandelt werden und richten sich nach dem Kaufpreis.

Kaufpreis
Notarkosten ca.
Grundbuchkosten ca.
200.000 €
≈ 1.800 €
≈ 900 €
350.000 €
≈ 2.800 €
≈ 1.400 €
500.000 €
≈ 3.700 €
≈ 1.850 €
750.000 €
≈ 5.200 €
≈ 2.600 €

Tipp zur Kostenkontrolle

Die Notarkosten sind nicht verhandelbar — aber wer sie trägt, schon. Üblicherweise zahlt der Käufer. Das ist jedoch nicht zwingend. Im Vertrag kann auch eine andere Aufteilung vereinbart werden.

Checkliste: Vorbereitung auf den Notartermin

Vertragsentwurf mindestens 2 Wochen vorher anfordern und gründlich lesen

Personalausweis oder Reisepass mitbringen

Finanzierungsbestätigung der Bank liegt vor

Alle offenen Fragen zum Kaufvertrag vorab klären

Grundbuchauszug auf bestehende Belastungen prüfen

Übergabetermin, mitverkauftes Inventar und Mängelklauseln abgestimmt

Steuernummer für die Grunderwerbsteuer bereithalten

Kontodaten für die Kaufpreiszahlung vorbereiten

Häufiger Fehler

Viele Käufer lesen den Vertragsentwurf nicht gründlich genug. Klauseln zum Gewährleistungsausschluss, zur Auflassungsvormerkung und zur Lastenfreistellung sind entscheidend — und können im Nachhinein nicht mehr geändert werden.

Der Notartermin ist nicht der Endpunkt, sondern der Startpunkt. Wer die Urkunde nicht versteht, riskiert Folgekosten, die erst Jahre später sichtbar werden.

Fabian Krämer — Gründer & Geschäftsführer, Finanzcleaner GmbH

Fabian Krämer

Gründer & Geschäftsführer, Finanzcleaner GmbH

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