§ 95 VVG — Versicherungsübergang beim Immobilienkauf
§ 95 VVG: Beim Immobilienkauf geht die Gebäudeversicherung automatisch auf den Käufer über. Was das bedeutet, wann das Sonderkündigungsrecht greift und was Sie unbedingt prüfen müssen.
§ 95 VVG
Automatischer Übergang
4 Wochen
Sonderkündigungsrecht
Ab Übergabe
Versicherungsschutz greift
1 Monat
Frist für Kündigung
Automatischer Übergang — was das bedeutet
Ab Grundbucheintragung sind Sie automatisch Versicherungsnehmer der bestehenden Gebäudeversicherung.
🏛️ GESCHICHTLICHER HINTERGRUND
Vom Brandgilde-Wesen zum modernen VVG
Die Geschichte der Gebäudeversicherung reicht bis ins 17. Jahrhundert zurück. Die ersten Brandgilden waren Zusammenschlüsse von Hausbesitzern, die sich gegenseitig bei Brandschäden halfen — eine Art Solidargemeinschaft.
Im 19. Jahrhundert entstanden die ersten öffentlichen Feuerversicherungsanstalten in Preußen und Bayern. Sie machten Brandschutz für jeden Eigentümer zugänglich. Der automatische Übergang der Gebäudeversicherung beim Immobilienkauf wurde 1908 im VVG (Versicherungsvertragsgesetz) gesetzlich verankert — § 95 VVG gilt bis heute unverändert.
Diese Regelung schützt Käufer: Sie erben automatisch den bestehenden Versicherungsschutz — ohne Antragsstellung, ohne Deckungslücke. Eine deutsche Rechtstradition, die über 115 Jahre bewährt ist.

Welche Versicherungen gehen über?
Wohngebäudeversicherung
AutomatischGeht nach § 95 VVG mit der Grundbucheintragung auf den Käufer über. Keine Anmeldung nötig — aber Prüfung dringend empfohlen.
Elementarschadenversicherung
AutomatischSofern als Erweiterung der Gebäudeversicherung mitversichert, geht sie ebenfalls über.
Privathaftpflichtversicherung
Nicht übertragbarBleibt beim Verkäufer. Käufer muss eigene Police haben oder abschließen.
Hausratversicherung
Nicht übertragbarVersichert das bewegliche Inventar des Verkäufers — geht nicht mit über. Eigene Police nötig.
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
PrüfenAbhängig vom Vertrag. Oft separate Police — separat prüfen und ggf. neu abschließen.
Das Sonderkündigungsrecht — 4 Wochen nach Eintragung
Als neuer Eigentümer haben Sie ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht nach § 96 VVG. Sie können die übernommene Gebäudeversicherung kündigen — unabhängig vom Jahresbeitragstermin.
Die Fristen im Überblick
Grundbucheintragung
Ab diesem Tag beginnt die Frist zu laufen.
4 Wochen Prüfungszeit
Sie können die übernommene Police prüfen, vergleichen und entscheiden.
Kündigung innerhalb 4 Wochen
Schriftliche Kündigung an den bisherigen Versicherer. Police endet dann mit dem Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Neue Police abschließen
Nahtloser Anschluss an neuen Versicherer sicherstellen — kein Tag ohne Schutz.
Frist nicht verpassen
Was Sie bei der übernommenen Police prüfen müssen
Versicherungssumme aktuell?
Ist der Gebäudewert korrekt erfasst? Unterversicherung kann im Schadensfall zur anteiligen Kürzung der Leistung führen.
Elementarschaden mitversichert?
Überschwemmung, Erdrutsch, Starkregen — ohne Elementardeckung ist die Police unvollständig.
Prämie marktgerecht?
Alte Policen sind oft teurer als aktuelle Tarife. Vergleich lohnt sich fast immer.
Klauseln für Modernisierungen?
Planen Sie Renovierungen? Prüfen Sie, ob Eigentümermaßnahmen während Bauzeit mitversichert sind.
Grobe Fahrlässigkeit mitversichert?
Ohne diese Klausel riskieren Sie im Schadensfall eine Leistungskürzung.
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