Zurück zu ImmobilienkaufDENKMALSCHUTZ

AFA Denkmalimmobilien — Das Steuersparmodell erklärt

AFA bei Denkmalimmobilien: Bis zu 100 % Sanierungskosten in 8–12 Jahren steuerlich absetzen (§ 7h / § 7i EStG). Wie das Steuersparmodell funktioniert, wer profitiert — und wann es ein teures Risiko ist.

Aktualisiert am 13. Mai 2026 10 min Lesezeit
Historisches Gebäude mit Denkmalschutz

Was ist eine Denkmalimmobilie?

Eine Denkmalimmobilie ist ein unter Denkmalschutz stehendes Gebäude \u2014 beispielsweise ein Schloss, ein Gründerzeithaus oder eine alte Industrieanlage. Der Staat bietet erhebliche Steuervergünstigungen für die Sanierung solcher Gebäude, um den Erhalt kulturellen Bauwesens zu fördern. Das zentrale Instrument dafür ist die AfA \u2014 die Absetzung für Abnutzung.

Bei einer Denkmalimmobilie können Sie die Sanierungskosten nicht wie bei einem normalen Gebäude über 50 Jahre (2 % pro Jahr) abschreiben, sondern in 8 bis 12 Jahren. Das bedeutet einen massiven steuerlichen Vorteil in den ersten Jahren nach der Sanierung.

GESCHICHTLICHER HINTERGRUND

Vom Denkmalschutz zum Steuersparmodell

Denkmalschutz hat in Deutschland eine über 200-jährige Tradition. Karl Friedrich Schinkel präsentierte 1815 den ersten systematischen Denkmalkatalog für Preußen \u2014 der Beginn des staatlichen Kulturgutschutzes.

Die steuerliche Förderung von Denkmalimmobilien entstand in den 1980er Jahren mit der Einführung der \u00a7 7h und \u00a7 7i EStG. Diese Paragrafen erlauben die Sonderabschreibung von Sanierungskosten über 8\u201312 Jahre \u2014 im Gegensatz zur normalen AfA von 2 % über 50 Jahre.

Das Modell wurde in den 1990er und 2000er Jahren populär, als historische Industrieanlagen und Gründerzeithäuser saniert wurden. Heute kombiniert es kulturellen Erhalt mit steuerlicher Effizienz \u2014 doch die strengen Denkmalschutzauflagen machen es anspruchsvoll und erfordern erfahrene Berater.

Historisches deutsches Schloss mit Barockfassade, teilweise eingerüstet für Restaurierung
Denkmalschutz seit 1815 \u2014 Steuervorteile seit den 1980er Jahren.

AfA = Absetzung für Abnutzung

Die AfA (umgangssprachlich oft \u201eAFA\u201c geschrieben) ist die steuerliche Abschreibung von Gebäuden. Bei Denkmalimmobilien gelten besondere Sätze:

Normales Haus (\u00a7 7 EStG):

Abschreibung von Anschaffungs- und Herstellungskosten über 50 Jahre (2 % pro Jahr)

Denkmalimmobilie (\u00a7 7h / \u00a7 7i EStG):

Erhöhte Absetzung der Sanierungskosten über 8\u201312 Jahre (bis zu 9 % bzw. 7 % im ersten Jahr)

Rechtsgrundlagen: \u00a7 7h EStG (Sanierungsgebiete), \u00a7 7i EStG (Denkmalschutz), \u00a7 11d EStG (Baudenkmäler).

Bei 500.000 \u20ac Sanierungskosten und einem Steuersatz von 42 % spart ein Investor mit einer Denkmalimmobilie rund 210.000 \u20ac Steuern in den ersten 10 Jahren \u2014 gegenüber 42.000 \u20ac bei einer normalen Immobilie.

Kostenbeispiel: 500.000 \u20ac Sanierung

Normales Haus (50-Jahres-AfA):

Pro Jahr absetzbar: 500.000 \u20ac \u00f7 50 = 10.000 \u20ac

Bei 42 % Steuersatz = 4.200 \u20ac Steuervorteil / Jahr

Denkmalimmobilie (10-Jahres-AfA nach \u00a7 7h / \u00a7 7i EStG):

Pro Jahr absetzbar: 500.000 \u20ac \u00f7 10 = 50.000 \u20ac

Bei 42 % Steuersatz = 21.000 \u20ac Steuervorteil / Jahr = 210.000 \u20ac in 10 Jahren!

Voraussetzungen für die AfA

1. Denkmalbehördliche Genehmigung: Vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen muss eine Bescheinigung der zuständigen Denkmalbehörde vorliegen.

2. Vor Beginn beantragt: Die Aufwendungen müssen vor Beginn der Maßnahme bei der Denkmalbehörde beantragt worden sein.

3. Selbstständige Arbeitsleistung: Die Sanierung muss durch Dritte (Fachbetriebe) erfolgen, nicht in Eigenleistung.

4. Überschusseinkunftsart: Die Immobilie muss zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (\u00a7 21 EStG) oder als Betriebsvermögen gehören.

Für wen sich Denkmalimmobilien lohnen:

  • \u2022 Gutverdiener (ab 60.000 \u20ac / Jahr Einkommen)
  • \u2022 Selbstständige mit hohen Gewinnen
  • \u2022 Investoren, die Steuern sparen möchten
  • \u2022 Käufer mit Langfrist-Horizont (10+ Jahre)

Für wen Denkmalimmobilien ein Risiko sind:

  • \u2022 Kleine Einkommen (Steuervorteil zu gering)
  • \u2022 Menschen ohne Sanierungserfahrung
  • \u2022 Wer schnell wieder verkaufen möchte (Kosten zu hoch)
  • \u2022 Risikoscheue Investoren

Risiken verstehen

  • \u2022 Sanierungskosten sind enorm (oft über Budget)
  • \u2022 Denkmalschutz schränkt bauliche Änderungen ein
  • \u2022 Verkauf ist schwierig (nur Investor-Käufer interessiert)
  • \u2022 Laufende Kosten durch Instandhaltung hoch
  • \u2022 Steuervorteil entfällt bei nicht genehmigten Maßnahmen

Denkmalimmobilien bieten Steuervorteile, die in der ersten Dekade wirken. Aber nur, wenn die Sanierung nach den Regeln der Denkmalbehörde läuft \u2014 und wenn die Immobilie langfristig gehalten wird.

Fabian Krämer — Gründer & Geschäftsführer, Finanzcleaner GmbH

Fabian Krämer

Gründer & Geschäftsführer, Finanzcleaner GmbH

Häufige Fragen zu AFA Denkmalimmobilien

Häufige Fragen

Sprechen Sie mit uns

Ist eine Denkmalimmobilie
für Sie das Richtige?

Wir prüfen Ihre finanzielle Situation und zeigen, ob sich das AFA-Steuersparmodell für Sie lohnt.

Hinweis: Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und Meinungsbildung. Sie stellen keine Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung dar und ersetzen keine individuelle Einzelfallprüfung. Für verbindliche Entscheidungen wenden Sie sich bitte an einen Finanzcleaner-Spezialisten oder Ihren vertrauten Berater. Alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität.

Wir möchten Cookies für Statistik setzen, um die Website zu verbessern. Datenschutz

Sie können frei wählen, welche Cookies Sie erlauben. Essentielle Cookies sind für den Betrieb erforderlich.