Nicht perfekt. Sondern erledigt.

Die wichtigsten Dinge sollte man nicht auf morgen verschieben.

Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testament: Viele wissen, dass sie diese Themen regeln sollten. Doch oft bleibt es beim guten Vorsatz.

Sie müssen nicht bereits alles perfekt vorbereitet haben. Der erste Schritt kann einfach ein Beratungstermin beim Notar sein.

Vorsorge jetzt angehen

Warum wir aufschieben

Perfektionismus ist
kein Vorsorgekonzept.

Wir organisieren unseren Beruf, unsere Finanzen und unsere Familie. Doch wenn es um die eigene Handlungsunfähigkeit oder den Todesfall geht, verschieben wir Entscheidungen.

Oft nicht, weil uns das Thema egal wäre, sondern weil wir glauben, erst alle Antworten haben zu müssen.

Dabei ist gerade die professionelle Beratung dafür da, offene Fragen zu klären.

Aufgeschichtete Vorsorgedokumente mit Füllfederhalter und Wachssiegel auf dunkelgrünem Untergrund

Dokumente, die nur darauf warten, angegangen zu werden.

Was sollte geregelt sein

Drei Dokumente, die
Entscheidungen klären.

Vorsorgevollmacht

Wer darf rechtlich für Sie handeln, wenn Sie selbst nicht mehr dazu in der Lage sind?

Sie benennen eine Vertrauensperson, die Ihre Angelegenheiten regelt, wenn Sie es nicht mehr können. Ohne Vorsorgevollmacht entscheidet im Ernstfall das Betreuungsgericht über eine gerichtlich bestellte Betreuung.

Patientenverfügung

Welche medizinischen Behandlungen wünschen Sie – und welche nicht?

Sie legen fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie im Fall von schwerer Krankheit oder Bewusstlosigkeit wünschen oder ablehnen. Eine ärztliche Beratung vorab kann sinnvoll sein.

Testament und Nachlass

Was soll mit Ihrem Vermögen geschehen – und wie bleiben Familie und Unternehmen abgesichert?

Sie bestimmen, wie Ihr Vermögen nach Ihrem Tod verteilt wird. Ein Testament kann handschriftlich errichtet oder notariell beurkundet werden.

Für Unternehmer und niedergelassene Ärzte: Ergänzend sollten Sie die betriebliche Handlungsfähigkeit für den Ernstfall und die Praxis- beziehungsweise Unternehmensnachfolge mitdenken – von Vertretungsregelungen bis zur erbrechtlichen Absicherung des Unternehmens.

Zu den Formanforderungen: Nicht jedes Dokument muss zwingend notariell beurkundet werden. Welche Form im Einzelfall erforderlich oder sinnvoll ist, hängt von Ihrer Situation ab – genau das klärt ein Beratungsgespräch.

Der wichtigste Schritt

„Sie müssen nicht alles geregelt haben, um zum Notar zu gehen. Sie müssen nur den Termin machen.“

Ein Notar kann bei der rechtlichen Gestaltung der Vorsorgevollmacht, bei erbrechtlichen Regelungen und bei der Erstellung beziehungsweise rechtlichen Einordnung von Patientenverfügungen unterstützen.

Eine ärztliche Beratung zur Patientenverfügung kann sinnvoll sein.

Jetzt Beratung vereinbaren

Unsere Empfehlung für Ihre rechtliche Vorsorge in Mannheim

Notariat Q7 — Mannheim.

Für die notarielle Gestaltung und Beratung empfehlen wir Ihnen die Notare in Q7 in Mannheim. Dort können Sie offene Fragen zu Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Nachlassregelung besprechen und notwendige Schritte professionell vorbereiten.

Notariat Q7, 23 · 68161 Mannheim

Notarin Claudia Seeler
Notar Dr. Stefan Fellmeth
Notar Dr. Maximilian Wosgien

Q7, 23 · 68161 Mannheim 0621 860 862 0 www.notare-q7.de

Das Notariat bietet unter anderem Leistungen in den Bereichen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Testament, Erbrecht und Unternehmensnachfolge an.

Es erfolgt keine automatische Datenübermittlung an das Notariat. Das Notariat ist unabhängig in seiner Amtsausübung. Weitere Fach- und Kooperationspartner finden Sie in unserem Partnerbereich.

Häufige Fragen

Offene Fragen, ehrliche Antworten.

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