Nutzungsbedingungen

Diese Nutzungsbedingungen gelten zwischen der Finanzcleaner GmbH (im Folgenden „Berater“) und Ihnen (im Folgenden „Nutzer“) und regeln die Voraussetzungen für die Nutzung der App „Finanzcleaner“ von der Finanzcleaner GmbH (im Folgenden „Finanzcleaner “).

Der „Finanzcleaner“ ist ein digitaler Aktenordner, der dem Nutzer u.a. bei der Verwaltung seiner Versicherungsverträge unterstützen soll und weitere innovative Services bietet.

Der „Finanzcleaner“ wird dem Nutzer von seinem Berater kostenlos als Web-Applikation in der jeweils aktuellen Version zur Verfügung gestellt.

Der Berater wird bei der Versicherungsvermittlung als Makler gem. § 34 d Abs. 1 Nr. 2 GewO tätig. Informationen zum Berater sind dessen Erstinformationen zu entnehmen.

Die Nutzung der App „Finanzcleaner“ erfolgt freiwillig. Die im Wesentlichen gleichen Leistungen erhalten Sie auch im direkten Kontakt mit Ihrem Berater.

I. Nutzung der App „Finanzcleaner“

1.1 Allgemeine Nutzungsregeln
(1) Der Berater stellt dem Nutzer die App „Finanzcleaner“ und die hierin enthaltenen Leistungen als Software zur Verfügung und räumt ihm das unentgeltliche, nicht-ausschließliche, beschränkte, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Nutzung der App „Finanzcleaner“ gemäß diesen Nutzungsbedingungen ein.

(2) Der Nutzungsvertrag kommt durch die Registrierung zustande. Registrieren dürfen sich nur volljährige, natürliche Personen.

(3) Der Nutzer hat keinen Anspruch darauf, für seine Vertragsverwaltung die „Finanzcleaner“ nutzen zu können. Die Nutzungsmöglichkeiten können jederzeit begrenzt, geändert oder eingestellt werden sofern nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist. Die Nutzung der „Finanzcleaner“ darf nur durch Endverbraucher, die privat für ihren Eigenbedarf ihre Vertragsdaten verwalten und ggf. Verträge abschließen wollen, genutzt werden. Der Nutzer darf die „Finanzcleaner“ oder hierin bereitgestellte Softwareleistungen nicht zu illegalen oder missbräuchlichen Zwecken nutzen, oder sie gewerblich und/oder kommerziell nutzen (z.B. zur Endkundenberatung als Vermittler).

(4) Der Berater ist berechtigt, sich bei der Erbringung der Softwareleistungen der „Finanzcleaner“ externer Dritter zu bedienen. Ein Vertrag zwischen dem Nutzer und dem Dritten kommt hierdurch nicht zustande, es sei denn, dies wird ausdrücklich zwischen dem Nutzer und dem externen Dienstleister vereinbart.

(5) Der Berater ist berechtigt, die „Finanzcleaner“ oder einzelne Leistungen inhaltlich und funktional weiterzuentwickeln oder insgesamt oder teilweise zu ändern.

(6) Im Hinblick auf die Verarbeitung von persönlichen Daten des Nutzers gelten die Datenschutzinformationen der „Finanzcleaner“

1.2 Sicherheitspflichten des Nutzers
(1) Die Zugangsdaten zur „Finanzcleaner“ sind vom Nutzer vertraulich zu behandeln und vor unbefugtem Zugriff und Missbrauch zu schützen. Sind dem Nutzer seine Zugangsdaten abhand- Stand: Januar 2023 Seite 2 von 6 engekommen oder stellt er fest/hegt er den Verdacht, dass die Zugangsdaten von einem Dritten genutzt werden, hat der Nutzer dies dem Berater unverzüglich über die „Finanzcleaner“ mitzuteilen.

(2) Der Nutzer verpflichtet sich, alle Angaben in der „Finanzcleaner“ vollständig, aktuell und wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen wie z.B. geänderte persönliche Verhältnisse, Anschrift, Mobilfunknummer, E-Mail-Adresse usw. sind dem Berater unverzüglich über die „Finanzcleaner“ mitzuteilen. Bei Zweifeln an der Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann der Berater den Zugang zur „Finanzcleaner“ sperren und die Zusammenarbeit jederzeit beenden.

(3) Der Nutzer muss entsprechende Vorkehrungen treffen, um die in der „Finanzcleaner“ hinterlegten und in seinem Eigentum stehenden Daten und Informationen zu sichern. Gemeint sind damit alle Daten und Informationen, die den Nutzer persönlich und seine verwalteten Verträge betreffen und die in der „Finanzcleaner“ angezeigt, eingegeben, hochgeladen oder gespeichert wurden oder vom Berater oder der jeweiligen Versicherungsgesellschaft (im Folgenden „Produktpartner“) im Zusammenhang mit der Nutzung von der „Finanzcleaner“ an den Nutzer versandt wurden. Über diese Daten und Inhalte sind vom Nutzer regelmäßig und gefahrentsprechend Sicherungskopien zu erstellen, um eine Wiederherstellung bei Verlust zu ermöglichen.

1.3. Urheberrecht und Folgen bei Zuwiderhandlung
(1) Die „Finanzcleaner“ und alle hierin bereitgestellten Softwareleistungen sind urheberrechtlich geschützt. Soweit nichts anderes angegeben ist, verbleiben alle Urheber-, Nutzungs- und sonstigen Schutzrechte im alleinigen Eigentum des Lizenzgebers.

(2) Der Nutzer darf die „Finanzcleaner“ oder hierin enthaltene, rechtlich geschützte Inhalte nicht ganz oder teilweise • veräußern, verleihen, vermieten, unterlizensieren oder in sonstiger Weise verwerten, oder • kopieren, vervielfältigen, übersetzen, bearbeiten, arrangieren oder in sonstiger Weise umarbeiten, verändern oder dekompilieren. Dieses Verbot gilt auch für die mit der Software erzielten oder erzielbaren Ergebnisse.

(3) Der Nutzer darf nicht unbefugt in Programme oder Systeme der „Finanzcleaner“ eindringen, systematisch oder methodisch rechtlich geschützte Inhalte hieraus abrufen oder diese ganz oder teilweise in ein anderes System übertragen.

(4) Der Berater ist jederzeit berechtigt, bei Zuwiderhandlung gegen diese Nutzungsbedingungen rechtlich gegen den Nutzer vorzugehen und • den Zugang des Nutzers zur „Finanzcleaner“ vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. • Inhalte zu prüfen und zu entfernen, wenn der Berater Kenntnis von einer rechtswidrigen Handlung oder rechtswidrigen Inhalten erlangt.

1.4 Haftung für die Software
(1) Eine Haftung für Mängel oder Fehler in der „Finanzcleaner“ ist ausgeschossen, es sei denn, der Berater hat diesen Mangel oder Fehler arglistig, vorsätzlich oder grob fahrlässig verschwiegen. Das gilt nicht für etwaige Ansprüche des Nutzers ggü. dem Berater nach den §§ 60 bis 66 VVG.

(2) Obgleich der Berater darum bemüht ist, die „Finanzcleaner“ jederzeit bestmöglich zugänglich zu machen, kann eine ununterbrochene Verfügbarkeit und Nutzbarkeit der „Finanzcleaner“ nicht gewährleistet werden.

(3) Außer im Fall eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns haftet der Berater daher nicht für Ausfälle der „Finanzcleaner“ aus: Stand: Januar 2023 Seite 3 von 6 o technischen Gründen, z.B. gestörte Hardware, fehlerhafte Software, Wartungsarbeiten, Ausfall ist zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Integrität der „Finanzcleaner“ erforderlich, usw. o Gründen, die der Berater nicht beeinflussen kann, z.B. höhere Gewalt oder Verschulden durch Dritte, wie z.B. Cyberattacken.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden an Gesundheit, Leib und Leben des Nutzers oder für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (sog. Kardinalpflichten). Wesentlich sind Vertragspflichten, deren Erfüllen die Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Nutzer deshalb regelmäßig vertrauen darf. Im Fall einer leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Der Berater haftet nicht für ausbleibenden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden.

(5) Die hier dargestellten Begrenzungen der Haftung gelten ebenso für • Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Beraters und • sonstige externe Dritte, die dem Berater helfen, die„Finanzcleaner“ anzubieten oder seine Pflichten zu erfüllen.

II. Versicherungsvermittlung – Allgemeine Regeln

2.1 Versicherungsschutz/Maklermandat
(1) Bei der Produktauswahl greift der Berater über die „Finanzcleaner“ auf Standardtarifangebote einer hinreichenden Anzahl von Anbietern am relevanten deutschen Versicherungsmarkt zurück, sofern vor Vertragsschluss kein Hinweis auf eine begrenzte Auswahl an Produktpartnern erfolgt. Direktanbieter, die Versicherungen ohne Einschaltung von Vermittlern anbieten, und Stand: Januar 2023 Seite 4 von 6 Produktpartner, die im Neugeschäft nicht mit Maklern zusammenarbeiten, werden, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, nicht berücksichtigt.

(2) Der Umfang der Vollmacht richtet sich nach dem jeweiligen Maklerauftrag und kann sowohl die Vermittlung von Neuverträgen als auch die Betreuung bereits bestehender Verträge durch den Berater umfassen. Sie entspricht in Ausmaß und Reichweite einer für diese Branche üblichen Vollmacht.

(3) Die Vollmacht beinhaltet auch die Befugnis des Beraters, zur bestmöglichen Auftragserfüllung den Maklerpool Jung, DMS & Cie. Pool GmbH, Söhnleinstraße 8, 65201 Wiesbaden bei der Vertragsabwicklung und der Vertragsbetreuung einzubeziehen.

(4) Der Maklerauftrag kann vom Nutzer und dem Berater innerhalb der im Maklerauftrag genannten Frist gekündigt werden. In diesem Fall erlischt auch die Vollmacht.

(5) Änderungen an bestehenden Versicherungsverträgen oder Neuabschlüsse erfolgen nicht automatisch durch die Registrierung bei der „Finanzcleaner“.

(6) Bestimmte Produkte dürfen an den Nutzer nur vermittelt werden, wenn der Berater zuvor die Identität des Nutzers anhand eines gültigen amtlichen Legitimationspapiers festgestellt hat. Neben der Möglichkeit zur individuellen Identifizierung im persönlichen Gespräch mit dem Berater besteht die Möglichkeit zur Durchführung eines vom Produktpartner anerkannten Identifizierungsverfahrens (z.B. Postident). Der Nutzer hat den Berater bei der Durchführung des Identifizierungsverfahrens zu unterstützen.

2.2 Marktgrundlage, Produktauswahl bei der Versicherungsvermittlung
(1) Der Berater wird über die„Finanzcleaner“ nur dann als Makler für den Nutzer tätig, wenn er ausdrücklich vom Nutzer hierzu beauftragt und bevollmächtigt wurde. Der Maklerauftrag und die Vollmacht erteilt der Nutzer durch seine einmalige Unterschrift. Die Unterschrift des Nutzers wird digital erfasst und von der „Finanzcleaner“ – automatisch im Maklermandat und der Vollmacht eingetragen und dort gespeichert. Änderungen des Unterschriftsverfahrens sind möglich.

(2) Maßgeblich für die Produktvorschläge des Beraters über die „Finanzcleaner“ sind u.a. die Kriterien Preis, Leistung bzw. Verhältnis Preis-Leistung und die vom Nutzer eingepflegten Informationen in der digitalen Abschlussstrecke.

2.3 Haftung im Rahmen der Versicherungsvermittlung
(1) Ein Versicherungsvertrag kommt nur zwischen dem Nutzer und dem von ihm ausgewählten Produktpartner zustande. Der Berater hat auf das Zustandekommen bzw. Nichtzustandekommen eines solchen Vertragsverhältnisses keinen Einfluss.

(2) Maßgeblich für den Versicherungsvertragsabschluss zwischen Nutzer und Produktpartner sind insbesondere der Inhalt des Versicherungsscheins und dessen Anlagen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Unterlagen übernimmt der Berater keine Haftung.

(3) Eine Haftung des Beraters für Forderungen des Nutzers, die ihren Rechtsgrund in einer Versicherungsvermittlung vor der Betreuungsübernahme haben oder die auf fehlenden/falschen Angaben des Nutzers bei Beantragung der Versicherung beruhen, ist unbeschadet ihres Entstehungszeitpunkts ausgeschlossen.

(4) Eine Haftung des Beraters für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der durchgeführten Vorschlags- und Vergleichsberechnungen ist ausgeschlossen.

(5) Der Berater haftet nicht für Schäden des Nutzers, die infolge einer Obliegenheitsverletzung des Nutzers entstehen, insbesondere, weil er den Berater nicht, nicht rechtzeitig oder unzureichend unterrichtet hat.

(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Beraters.

III. Versicherungsvermittlung – einzelne Funktionen

Um die „Finanzcleaner“ vollständig nutzen zu können, muss der Nutzer einen Maklerauftrag erteilen. Unabhängig von der Nutzung der „Finanzcleaner“ ist die persönliche Beratung durch Ihren Berater jederzeit möglich.

3.1 Verträge hinzufügen und anzeigen
(1) Der Nutzer kann sich seine bestehenden Verträge über die „Finanzcleaner“ übersichtlich anzeigen lassen. Sofern die „Finanzcleaner“ ein entsprechendes Angebot vorsieht, kann der Nutzer seine Verträge entweder manuell oder über die Funktion „Konto check“ hinzufügen und damit in die Betreuung des Beraters geben.

(2) Bei der Funktion „Konto-Check“ kann der Nutzer einen Abruf seiner Kontoinformationen bei seiner Bank veranlassen, um sich hieraus seine Versicherungsverträge ermitteln und anzeigen zu lassen. Der Nutzer kann dann selbst entscheiden, welche Verträge er der Vertragsübersicht in der „Finanzcleaner“ hinzufügen möchte. Der Kontenabruf und die Kategorisierung der Transaktionen erfolgen nicht durch den Berater oder der Software der App „Finanzcleaner“, sondern durch einen gesonderten Zahlungsinformationsdienstleister, der hierfür ausdrücklich und separat durch den Nutzer beauftragt werden muss. Der Zahlungsinformationsdienstleister stellt dem Berater über die „Finanzcleaner“ nur das von ihm abgerufene Ergebnis zur Verfügung. Die ermittelten Kontoinformationen werden in der „Finanzcleaner“ nicht gespeichert. Eine Speicherung findet nur und in dem Umfang statt, wie der Nutzer dies durch die Funktion „Vertrag hinzufügen“ ausdrücklich veranlasst. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und -speicherung durch den Zahlungsinformationsdienstleister sind dessen Datenschutzerklärung zu entnehmen, die dem Nutzer vor Eingabe seiner Daten vom Zahlungsinformationsdienstleister zur Verfügung gestellt wird.

(3) Auf den Kontoabruf- und Auswertungsprozess des Zahlungsinformationsdienstleisters hat der Berater keinen Einfluss. Er übernimmt keine Haftung für die vom Zahlungsinformationsdienstleister erbrachten Leistungen, insbesondere nicht für die Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der ermittelten Daten. Der Abruf erfolgt ausschließlich auf Veranlassung des Nutzers

(4) Der Berater übernimmt keine Gewähr dafür, dass die von den Produktpartnern zur Verfügung gestellten Daten vollständig, aktuell oder richtig sind.

3.2 Vorsorgelücken entdecken, Verträge optimieren
(1) Über den Bedarfs-Check und die Lückenrechner in der App „Finanzcleaner“ kann der Nutzer unverbindlich bestehende Vorsorgelücken ermitteln.

(2) Der Nutzer kann über den Vertrags-Check in der „Finanzcleaner“ außerdem seine Verträge optimieren, indem er seine bestehenden Versicherungen auf Nutzen und Vollständigkeit prüft. Die Prüfungen erfolgen anhand objektiver und allgemein anerkannter Bewertungsmaßstäbe für Versicherungsprodukte. Die Vertragsänderung kann der Kunde dann entweder direkt selbst veranlassen oder hierfür Kontakt mit seinem Berater aufnehmen.

(3) Im Lauf der Zeit kann sich der Vorsorgebedarf des Nutzers verändern. Eine bestehende Versicherung kann zu einem späteren Lebensabschnitt nicht mehr den ursprünglichen Bedürfnissen entsprechen und von damals zugrunde gelegten Maßstäben abweichen. Der Nutzer hat seine Angaben in der „Finanzcleaner“ regelmäßig zu überprüfen und zu aktualisieren.

IV. Sonstige Regelungen

4.1 Kommunikation
Die Kommunikation erfolgt vorwiegend in elektronischer Form, soweit keine andere Form zwingend vorgeschrieben ist.

4.2 Inbox
(1) Der Berater stellt dem Nutzer in der „Finanzcleaner“ eine Inbox zur Verfügung. Darüber kann der Berater dem Nutzer z.B. Antragsangebote und unverbindliche Informationen zur Verfügung stellen.

(2) Es obliegt dem Nutzer, den Inhalt seiner Inbox regelmäßig zu überprüfen. Unberührt hiervon bleibt der Berater berechtigt, dem Nutzer Dokumente per E-Mail, Post oder in einer anderen vereinbarten Kommunikationsform zur Verfügung zu stellen. Der Berater wird dies jedenfalls dann tun, wenn er dies unter Berücksichtigung des Kundeninteresses für zweckmäßig hält oder dies aus rechtlichen Gründen erforderlich ist oder wenn dem Nutzer Informationen über die Inbox in der „Finanzcleaner“ nicht zugesendet werden können.

4.3 Inbox
Die Nutzung der „Finanzcleaner“ kann durch beide Parteien jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Dem Nutzer steht hierfür der Button „Account löschen“ in der „Finanzcleaner“ zur Verfügung.

4.4 Änderungen der Nutzungsbedingungen
(1) Der Berater ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Nutzer frühzeitig in der vereinbarten Kommunikationsform oder in sonstiger geeigneter Weise angeboten.

(2) Die Zustimmung des Nutzers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht innerhalb der Frist von einem Monat angezeigt hat. Widerspricht der Nutzer der Geltung der neuen Nutzungsbedingungen behält sich der Berater vor, die Nutzung der „Finanzcleaner“ nach Ziff. 6.3. zu kündigen. Auf diese Genehmigungswirkung und die Bedeutung seines Schweigens wird ihn der Berater in seinem Angebot besonders hinweisen.

4.5 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Klauseln dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein oder werden, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile dieser Klauseln nicht. An die Stelle der ungültigen Klausel tritt die gesetzliche Regelung.

(2) Es findet deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Privat- und Kollisionsrechts Anwendung.

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