Tierhalterhaftpflichtversicherung — Haftpflicht für Tierhalter
Die Tierhalterhaftpflicht verständlich erklärt: Wann sie Pflicht ist, was sie deckt und warum jeder Hunde-, Pferde- und Nutztierhalter ohne sie existenzgefährdet ist — inkl. Direktabschluss über unseren Partner Covomo.

In wenigen Minuten online abschließen — oder erst beraten lassen?
Was ist die Tierhalterhaftpflichtversicherung?
Wer ein Tier hält, haftet für Schäden, die dieses Tier Dritten zufügt — und zwar verschuldensunabhängig nach § 833 BGB. Ein freilaufender Hund, ein ausscherendes Pferd, ein durchbrechendes Rind: Der Halter zahlt, auch ohne eigenes Verschulden. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung übernimmt Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie die Abwehr unberechtigter Ansprüche.
Für Hunde ist sie in vielen Bundesländern gesetzlich Pflicht, für Pferde- und Nutztierhalter dringend empfohlen. Wer sich fragt: „Wo finde ich online die passende Tierhalterhaftpflicht?" — als offizieller Covomo-Partner vermitteln wir eine faire, schnell abschließbare Police. Den Direktabschluss finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Tierhalterhaftpflicht direkt online abschließen
Über unseren Partner Covomo berechnen Sie Ihre Tierhalterhaftpflicht in wenigen Minuten und schließen direkt online ab. Finanzcleaner begleitet Sie bei Rückfragen unkompliziert per E-Mail.
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Der Rechner wird von unserem Partner Covomo Versicherungsmakler GmbH bereitgestellt. Finanzcleaner erhält eine Vermittlervergütung — für Sie entstehen dadurch keine Mehrkosten.
Was die Tierhalterhaftpflicht abdeckt
Personen- & Sachschäden
Verletzungen und Beschädigungen, die Ihr Tier Dritten zufügt — bis zur vereinbarten Deckungssumme.
Mietsachschäden
Schäden an gemieteten Wohnräumen, etwa durch Hunde oder Katzen, sind meist mitversichert.
Fremdtier-Schäden
Schäden an Tieren Dritter (z.B. Hund beißt Hund) sind in erweiterten Tarifen abgedeckt.
Tierhalterhaftpflicht berechnen & direkt abschließen
Wann ist sie sinnvoll?
Lohnt sich meist
- Hundehalter (in vielen Bundesländern Pflicht)
- Pferde- und Ponyhalter
- Nutztierhalter (Rinder, Schafe, Ziegen)
- Tierpensionen und Tierbetreuung
Eher nicht sinnvoll
- Reine Wohnungskatzen (oft in Privathaftpflicht inkludiert)
- Kleintiere in geschlossenen Terrarien
- Zierfische und Vögel im Käfig
Achtung: § 833 BGB — verschuldensunabhängige Haftung
Unsicher, ob Ihre Tiere ausreichend haftpflichtgeschützt sind?
Worauf Sie beim Abschluss achten sollten
- Deckungssumme: Personen-/Sachschäden sollten pauschal hoch (z.B. 5–10 Mio. €) sein.
- Fremdtier-Schäden: Prüfen, ob Schäden an Tieren Dritter eingeschlossen sind.
- Listhunde: Manche Rassen erfordern spezielle Tarife — vorab klären.
- Mietsachschäden: Inklusiv-Prüfung spätfolgenfrei machen.
Unsicher, was
für Ihre Tiere lohnt?
BERATUNG ANFRAGEN Nach § 833 BGB haften Tierhalter verschuldensunabhängig — ein einziger Biss oder Tritt kann den Halter ohne Versicherung existenzell ruinieren.